Vergütung und Erstattung

Behandlungsvergütung und Kassenerstattung


Wie lange dauert eine Behandlung?

Hier unterscheide ich zwischen einer Erstbehandlung und einer Folgebehandlung.

Für die Erstbehandlung benötige ich aufgrund einer längeren Diagnostik, Anamnese und auch Beratung etwas mehr Zeit. Hier solltest Du etwa 70 Minuten einplanen. Die Folgetermine pendeln sich dann bei 50-60 Minuten ein.

Bei Säuglingen und Kleinkindern wird weder so viel Zeit benötigt noch akzeptiert, hier ist für die Erstbehandlung eine Zeit von 40 Minuten geplant und für die weiteren 20-30 Minuten.


Wie viele Sitzungen brauche ich?

Das lässt sich nicht direkt sagen. Manchmal reicht ein Termin, manchmal benötigt es mehrere Einheiten.

Erfahrungsgemäß verhält sich die Genesungsdauer proportional zum zeitlichen Bestehen des körperlichen Anliegens.

Je kurzfristiger Du dein akutes Anliegen angehst, desto schneller lässt es sich im Optimalfall auch wieder lösen.

Bei chronischen Diagnosen stellt es meist eine gute Ergänzung da und ist ein fixer Termin in regelmäßigen Abständen. Aber auch ein einfaches Check-Up ist möglich und bildet gerade in der kindlichen Entwicklung eine gute Begleitung.


Erstattet meine Krankenkasse Osteopathie?
Ich besitze alle nötigen Voraussetzungen, damit Du dir meine osteopathische Leistung bei Ihrer Krankenkasse erstatten lassen kannst. Im Zweifel/ bei Problemen nehme ich auch gerne Kontakt mit Deiner Krankenkasse auf und reiche Zertifikate der Abschlüsse und meine Verbandsbescheinigung ein.

In welcher Höhe diese Erstattung erfolgt, hängt von Ihrer Krankenkasse ab.

Ich empfehle Dir dich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, inwieweit Du dir meine Leistung erstatten lassen kannst. In der Regel fordern Krankenkassen eine formlose, schriftliche Empfehlung für Osteopathie durch einen Arzt vor Beginn der osteopathischen Therapie ein, damit die Behandlung im Anschluss erstattungsfähig ist.

Die Gesetzlichen Krankenkassen ...                                                                           Private Krankenkassen...

... erstatten die Behandlungskosten oft anteilig.                                                ... erstatten die Behandlungen meist komplett.

Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen                                                      Hier kannst Du dir ggf. auch eine private Zusatzversicherung für
sich noch nicht an der Kostenübernahme für                                                      Heilpraktiker abschließen.

osteopathische Behandlungen. In diesem Fall                                                    Bitte informiere dich im Vorfeld bei Ihrem Versicherungs-
begleichst Du die Rechnung selbst.                                                                            unternehmen.

                                            Ich rechne nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ab.


Weitere Informationen zur Erstattung osteopathischer Behandlungskosten und zu berufspolitischen Entwicklungen findest Du auf Osteokompass


Wie geht die Rechnungsabwicklung vonstatten?

Im Anschluss der Behandlungen verschicke ich Dir, bevorzugt per Email, deine Rechnung. Diese ist auch nutzbar zum Einreichen bei der Krankenkasse.


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